Mitarbeitervertretung

Die Mitarbeitervertretung hat die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeitenden zu fördern und für eine gute Zusammenarbeit mit der Dienststelle einzutreten.

Im Bereich der Industrie heißt sie „Betriebsrat“, im Bereich des öffentlichen Dienstes „Personalrat“. Im Bereich der Kirche heißt die Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schlicht „Mitarbeitervertretung“. Der Name ist Programm, denn die Vertretung der Mitarbeitenden und ihrer gesetzlich garantierten Rechte und ihrer Interessen ist die Hauptaufgabe der rund 80 Mitarbeitervertretungen für rund 28.000 Mitarbeitende im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) und der 180 Mitarbeitervertretungen (für rund 76.000 Mitarbeitende) im Bereich der Diakonie in Bayern.

In Dienststellen ab fünf wahlberechtigten Mitarbeitenden sind Mitarbeitervertretungen zu bilden. Die Amtszeit der Mitarbeitervertretung dauert jeweils vier Jahre. Die Größe bestimmt sich nach der Anzahl der Mitarbeitenden einer Dienststelle und kann von einer bis zu 15 und mehr Personen reichen. Die Mitarbeitervertretung hat Mitbestimmungsrechte bei zentralen Entscheidungen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffen, unter anderem bei der Einstellung und der Eingruppierung, aber auch bei Versetzung oder Kündigung.

Rechtliche Grundlage der Mitarbeitervertretungsarbeit ist das Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland mit den Ergänzungsbestimmungen für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern.

(aus: handlungsfelder.bayern-evangelisch.de/mitarbeitervertretungen.php)

 

Im Donaudekanat gibt es zwei Mitarbeitervertretungen: